Gerade in öffentlichen Gebäuden müssen Glaswände und Türen durh Sichtmarkierungen erkennbar gemacht werden. Dies kann einfach und indidviuell mit Dekorfolien umgesetz werden.
Rechtliche Vorgaben für Sichtmarkierungen
Glaswände und Ganzglastüren müssen sicher erkennbar sein durch Sicherheitsmarkierungen.
Vorgabe für Sicherheitsmarkierungen auf Glas nach DIN 18040-1
Durchsichtige Türen müssen in Augenhöhe gekennzeichnet sein.
aus DGUV Information 208-014 „Glastüren, Glaswände“ 2019
Durchsichtige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein.
Forderung der Arbeitsstättenverordnung im Anhang 1.5 (3)